Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungsleistungen von Amir Majzoub, Luminex Consulting (Einzelunternehmen), Humboldtstraße 25b, 13403 Berlin, unter der Marke Scalexit Partners (nachfolgend „Scalexit“).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Mandant“). Verträge mit Verbrauchern schließt Scalexit nicht.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Scalexit ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlich oder in Textform übermittelten Angebots von Scalexit durch den Mandanten zustande.
(2) Darstellungen auf der Website, der Exit-Readiness-Check, der Wertrechner und Äußerungen im Erstgespräch sind kein verbindliches Angebot.
§ 3 Leistungen
(1) Scalexit erbringt den Exit-Readiness-Check und Beratungsprogramme als Dienstleistung im Sinne der §§ 611, 675 BGB. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratung, nicht ein bestimmter Erfolg. Scalexit schuldet insbesondere keinen Verkauf, keine erfolgreiche Nachfolge, keinen bestimmten Käufer, keinen bestimmten Kaufpreis und keinen bestimmten Unternehmenswert.
(3) Wertindikationen, Bandbreiten und Einschätzungen sind unverbindliche Orientierungswerte auf Grundlage der vom Mandanten gelieferten Angaben. Sie sind keine Unternehmensbewertung nach berufsständischen Standards (etwa IDW S 1) und kein Wertgutachten.
§ 4 Keine Rechts- und Steuerberatung
(1) Scalexit erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Solche Fragen klärt der Mandant mit seinen Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.
(2) Scalexit bindet Fachberater nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Mandanten ein. Der Vertrag kommt in diesem Fall unmittelbar zwischen Mandant und Fachberater zustande.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Mandant stellt alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung und benennt verantwortliche Ansprechpartner.
(2) Der Mandant beantwortet Rückfragen und bearbeitet ihm zugewiesene Aufgaben innerhalb der vereinbarten, mangels Vereinbarung innerhalb angemessener Fristen.
(3) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine und Meilensteine entsprechend. Scalexit kann die Leistung nach Ankündigung in Textform pausieren, bis die Mitwirkung erfolgt. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt, soweit die Verzögerung vom Mandanten zu vertreten ist.
§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Vereinbarte feste Monatsvergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind monatlich im Voraus fällig.
(2) Ist im Angebot eine Erfolgsbeteiligung vereinbart, bemisst sie sich nach der dort festgelegten Bewertungsmethode und Ausgangsbewertung. Sie wird auch fällig, wenn ein Verkauf, eine Übertragung von Anteilen oder des wesentlichen Geschäftsbetriebs oder eine vergleichbare Transaktion innerhalb der im Angebot genannten Frist nach Vertragsende vereinbart oder vollzogen wird.
(3) Der Mandant informiert Scalexit unaufgefordert und vollständig über Transaktionen im Sinne des Absatzes 2 und erteilt auf Verlangen die zur Berechnung erforderlichen Auskünfte.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Der Mandant kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Partner und Unterauftragnehmer
Scalexit darf zur Leistungserbringung qualifizierte Partner und Unterauftragnehmer einsetzen. Scalexit wählt diese sorgfältig aus, verpflichtet sie zur Vertraulichkeit und bleibt gegenüber dem Mandanten für die Leistung verantwortlich.
§ 8 Einsatz von KI-Werkzeugen
(1) Scalexit nutzt Werkzeuge der künstlichen Intelligenz zur Unterstützung, etwa für Auswertungen, Zusammenfassungen und Entwürfe.
(2) KI-gestützte Ergebnisse werden vor Übergabe fachlich geprüft und als KI-gestützt gekennzeichnet, soweit sie unverändert übernommen werden.
(3) Vertrauliche Daten des Mandanten werden nur in Dienste eingegeben, die vertragliche Vertraulichkeits- und Datenschutzgarantien bieten und die Eingaben nicht zum Training verwenden.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht besteht auch fünf Jahre über das Vertragsende hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
(3) Informationen über das Unternehmen des Mandanten gibt Scalexit an potenzielle Käufer oder Investoren nur mit vorheriger Zustimmung des Mandanten und erst nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung weiter.
§ 10 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
(1) Der Mandant erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der hierauf entfallenden Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
(2) Methoden, Vorlagen, Werkzeuge, Software und allgemeines Know-how von Scalexit verbleiben bei Scalexit, auch wenn sie in Arbeitsergebnisse einfließen.
§ 11 Referenzen
Scalexit nennt den Mandanten, dessen Unternehmen oder Ergebnisse der Zusammenarbeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Mandanten.
§ 12 Haftung
(1) Scalexit haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Scalexit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Scalexit haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen des Mandanten, für erzielte oder nicht erzielte Kaufpreise und für das Verhalten von Käufern, Investoren oder sonstigen Dritten.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen des Absatzes 1.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Partner und Erfüllungsgehilfen von Scalexit.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Während einer vereinbarten Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Scalexit insbesondere vor, wenn der Mandant mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung wiederholt grob verletzt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung. Soweit Scalexit im Auftrag des Mandanten personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere im Datenraum des Kundenportals, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.